Es ist verboten, Feuerwerkskörper oder Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Wer gegen dieses gesetzliche Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Unabhängig davon kann ein Fehlverhalten auch erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Alle Bürger sind daher aufgefordert, sich an diese Verbote zu halten und damit Gefährdungen zu vermeiden.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
-Ordnungsamt-

