Gremien der Stadt Montabaur
Wann der Stadtrat und seine Ausschüsse tagen, erfahren Sie in unserem Sitzungskalender.
Stadtrat
Der Stadtrat ist die von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Montabaur gewählte Vertretung. Er hat 28 Mitglieder sowie 3 Beigeordnete und wird von der Stadtbürgermeisterin geleitet. Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und beschließt über alle Angelegenheiten, für die die Stadt zuständig ist oder wo sie freiwillig Aufgaben übernimmt. Viele Angelegenheiten werden in den Ausschüssen detailliert bearbeitet und beraten, bevor sie im Rat zur Abstimmung kommen. Die Ausschussmitglieder werden vom Stadtrat gewählt.
Haupt- und Finanzausschuss
Der Haupt- und Finanzausschuss bereitet alle Entscheidungen des Stadtrates vor, es sei denn, die Aufgabe wurde einem anderen Ausschuss übertragen. In vielen finanziellen Angelegenheiten entscheidet er abschließend (z.B. bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben, bei der Vergabe von Aufträgen oder der Gewährung von Zuschüssen; Im einzelnen nachzulesen in den §§ 5 und 6 der Hauptsatzung).
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung der Stadt sowie die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung durch den Stadtbürgermeister und die Verbandsgemeindeverwaltung.
Bauausschuss
Der Bauausschuss bereitet zusammen mit dem Haupt- und Finanzausschuss die baurechtlichen Entscheidungen des Stadtrates vor. Hierzu gehören z.B. die Bereiche der Bauleitplanung, Raumordnung, Regional-, Flächennutzungs-, Entwicklungs- und Landschaftsplanung. Zum Teil entscheiden Haupt- und Finanzausschuss und Bauausschuss abschließend (im einzelnen nachzulesen in den §§ 5 und 6 der Hauptsatzung).
Kulturausschuss
Der Kulturausschuss beschließt das Kulturprogramm der Stadt. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel stimmt er anstehenden Vertragsabschlüssen zu.
Umweltausschuss
Der Umweltausschuss berät den Stadtrat sowie den Haupt- und Finanzausschuss und den Bauausschuss vor abschließenden Entscheidungen, die Eingriffe in den Naturhaushalt zur Folge haben (z.B. Ausweisung neuer Baugebiete, Bau von Straßen, Ansiedlung von Gewerbebetrieben).