HUNDESTEUER

Die Hundesteuer wird von den Gemeinden und Städten erhoben. Die Festlegung des Steuerbetrages erfolgt jährlich im Rahmen des Beschlusses der Haushaltssatzung durch den Gemeinderat.

Die aktuellen Hundesteuerbeträge der Stadt Montabaur betragen:

1. Hund = 51 €
2. Hund = 66 €
3. und jeder weitere Hund = 81 €

Ein Hund ist 14 Tage nach Anschaffung beim Steueramt meldepflichtig und nach Vollendung des 3. Lebensmonats des Hundes auch steuerpflichtig. Die Steuer ist grundsätzlich in 4 Raten abzuführen, welche terminlich festgelegt sind. Die Teilbeträge sind jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. eines Jahres fällig. Ausnahmen gibt es bei Kleinbeträgen, die in 2 Raten oder in einem Gesamtbetrag zu begleichen sind.

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte ihrem Steuerbescheid.

Bitte machen Sie auch von der Möglichkeit einer Einzugsermächtigung Gebrauch.

Hundehaltung anmelden / Hundehaltung abmelden

Ihr Anliegen direkt online starten:  Hundesteuer

BeschreibungDateinameGrößeDatum
PDF-DateiEinzugsermaechtigung-1.pdf41.0 KB22.06.2022
PDF-DateiSatzung über die Erhebung von Hundesteuer.pdf91.5 KB05.07.2023


Nähere Informationen erhalten Sie bei:

 Karina Ismajili
- Steueramt -
Telefon (02602) 126 - 135
Fax (02602) 126 - 392
steueramt@montabaur.de

Eva Petri
- Steueramt -
Telefon (02602) 126 - 154
Fax (02602) 126 - 392
steueramt@montabaur.de


Andrea Remy
- Steueramt -
Telefon (02602) 126 - 179
Fax (02602) 126 - 392 steueramt@montabaur.de