ORTSRECHT
Haushaltssatzung & Haushaltsplan 2021 (Entwurf) Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab dem 11.01.2021 bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 / Finanzen, Haushalt, Steuern, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann zusätzlich auf dieser Internetseite (siehe PDF-Datei unten) eingesehen werden. Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2021 können ab dem 11.01.2021 innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich eingereicht werden. Wichtiger Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen kann eine Einsichtnahme in die Haushaltsunterlagen während der vorstehend genannten Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur nur nach einer telefonischen oder schriftlichen Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Kontaktdaten siehe unten) erfolgen. Besucher werden gebeten, zu den Gesprächen eine Alltagsmaske zu tragen. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Michael Hainze Hier können Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten in Montabaur informieren:
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