!!! Bitte um Beachtung !!!
Das Stadtarchiv
Montabaur bleibt aufgrund der aktuellen Lage weiterhin für Besucher
vollständig geschlossen.

AUFGABEN
DES STADTARCHIVS
Das
Stadtarchiv Montabaur ist eine öffentliche Einrichtung, deren Aufgabe in der Bewahrung,
Ordnung, Verzeichnung, Pflege und Bereitstellung des Archivgutes der Stadt
Montabaur für amtliche und private Zwecke liegt, soweit sie sich auf das
Zeitgeschehen der Stadt Montabaur beziehen. Auch die Bereitstellung und
Auswertung für die eigene Verwaltung und für andere kommunale und staatliche
Behörden, sowie für wissenschaftliche und private Anfragen und Forschungen
gehört zu den Kernaufgaben unseres Stadtarchivs.
NUTZUNG
EINES ÖFFENTLICHEN ARCHIVS
Die
Nutzung des Archivgutes ist im Landesarchivgesetz (LArchG) geregelt. Nach den Bestimmungen von § 3, Absatz 3 des LArchG
darf Archivgut erst 30 Jahre nach Entstehen der Unterlagen benutzt werden.
Soweit es sich um natürliche Personen bezieht, darf es erst 10 Jahre nach deren
Tod, oder, wenn das Todesjahr dem Archiv nicht bekannt ist, erst 100 Jahre nach
der Geburt des Betroffenen benutzt werden; wenn weder das Jahr der Geburt noch
das Jahr des Todes des Betroffenen bekannt ist, gilt eine Frist von 60 Jahren
nach der Entstehung der Unterlagen.
QUELLEN
DES STADTARCHIVS
Das
Stadtarchiv kann Sie mit fundierten genealogisch auswertbaren Quellen bei familiengeschichtlichen Forschungen unterstützen. Hierzu zählen etwa Stockbücher mit
Beschreibungen von Grund- und Immobilienbesitz, Beerdigungsregister,
Bürgerlisten, Kaufverträge, Adressbücher (auch der regionalen Unternehmen),
Ortsfamilienbücher, Volkszählungslisten, Haushaltslisten, Verlobungslisten,
Meldekarten. Da unsere Archivalien jedoch in vielen Fällen nach sachlichen
Kriterien geordnet sind, sind sie oft nicht oder nur mit erheblichem zeitlichen
Aufwand nach Personen abfragbar. Geburten- Heirats- und Sterberegister befinden
sich hingegen nicht im Stadtarchiv. Um einen exakten Rückschluss über
familiäre Zusammenhänge zu gewinnen, bedarf es daher stets der Koordination
mehrerer Archive. Das Stadtarchiv gibt gerne Auskunft darüber, welche Archive
noch kontaktiert werden sollten.
Das
Stadtarchiv verfügt über eine Reihe von Archivalien, die Auskunft über heimatkundliche Fragestellungen geben können.
Unsere Archivbibliothek, unser Zeitungsarchiv und zahlreiche Nachlässe
enthalten wertvolle Informationen über Brauchtum, Sprache, Dialekt, Dichtung
und Klöster. Bei unserer Archivbibliothek handelt es sich jedoch um eine reine Präsenzbibliothek.
Die Ausleihe oder Mitnahme einzelner Bücher oder Reihen ist daher im Gegensatz
zu Anfertigung von Kopien und / oder Scans nicht möglich.
Unsere
Bestände, deren Schwerpunkt vom 15. bis ins 20. Jahrhundert reicht,
geben durch Zeitungen wie die Westerwälder Zeitung (seit 1868), teils bis weit
ins 19. Jahrhundert zurückreichende Reihen wie die Nassauischen Annalen, die Nassauischen
Blätter oder das Landwirtschaftliche Wochenblatt, unsere Stadtratsprotokolle,
Steuer- und Armenlisten sowie Rechnungen wertvolle Auskünfte für die wissenschaftliche Forschung. Diese beinhalten wissenschaftlich
auswertbare Informationen zur Lokalgeschichte und zu Themen rund um Wirtschafts-
und Sozialgeschichte, Minderheitenforschung oder Agrargeschichte.
BENUTZBARKEIT
DES ARCHIVGUTES
Die
im Archiv verwahrten Archivalien können dort von allen Personen, die ein berechtigtes
Interesse glaubhaft machen, benutzt werden. Sie haben sich auf Verlangen
auszuweisen. Die reguläre Benutzungsart ist die persönliche Benutzung, die zu
den hier angegebenen Öffnungszeiten oder nach terminlicher Vereinbarung erfolgt.
Das Stadtarchiv erteilt auch schriftliche Auskünfte (E-Mail, Brief), soweit
dies die Sperrfristen zulassen. Ein Anspruch auf die Ermöglichung einer anderen
als der persönlichen Benutzungsart besteht jedoch nicht.
GEBÜHREN
Für
die persönliche Nutzung von Archivalien im Benutzersaal und gegebenenfalls im
Kontext dieser Nutzung anfallende Beratung durch das Archivpersonal fallen
keinerlei Gebühren an. Auch schriftliche Auskünfte sind bis einschließlich zur
5. Arbeitsstunde kostenfrei. Für schriftliche Auskünfte per E-Mail oder Brief wird
der Arbeitsaufwand des Archivpersonals unabhängig vom Rechercheergebnis ab
der 6. angefangenen Stunde mit 40,00 € pro Stunde bzw. 20,00 € pro
zusätzlicher halber Stunde berechnet. Daher empfiehlt es sich, bei
schriftlichen Anfragen stets eine Kostenbegrenzung anzugeben.
Das
Anfertigen von bis zu 5 Fotokopien ist kostenlos. Ab der 6. Kopie sind 0,05 €
pro Kopie zu erstatten. Die Anfertigung von Fotografien ist kostenlos.
ONLINEKATALOG des Stadtarchivs Mit
diesem Katalog können Sie alle Medien der Stadtbücherei sowie den
bereits erfassten Bestand der Bibliothek des Stadtarchivs angezeigt
bekommen. Der Stadtarchivbestand ist nicht ausleihbar!
Standort: Konrad-Adenauer-Platz 9 (4. Stock) 56410 Montabaur |