ORTSRECHT


Städte und Gemeinden haben das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (sog. Satzungshoheit). Der Stadtrat hat auf dieser Grundlage verschiedene Regelungen und Bestimmungen beschlossen.

1.Nachtragshaushaltssatzung & 1.Nachtragshaushaltsplan 2021 (Entwurf)

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen liegt gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab dem 18.10.2021 bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 / Finanzen, Haushalt, Steuern, Zimmer 111, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann zusätzlich auf dieser Internetseite (siehe PDF-Datei unten) eingesehen werden.

Anregungen und Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2021 können ab dem 18.10.2021 innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen kann eine Einsichtnahme in die Haushaltsunterlagen während der vorstehend genannten Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur nur nach einer telefonischen oder schriftlichen Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Kontaktdaten siehe unten) erfolgen. Besucher werden gebeten, zu den Gesprächen eine Alltagsmaske zu tragen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Michael Hainze
Verbandsgemeindeverwaltung
- Haushalt und Finanzen -
Telefon (0 26 02) 126 - 132
Fax       (0 26 02) 126 - 392
mhainze@montabaur.de


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