Krippen, Kindergarten, Hort, Tagespflege

In Krippen werden (ausschließlich) Kleinkinder unter 3 Jahren (U3) betreut. Krippengruppen mit jeweils 10 Plätzen bieten im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur derzeit die Kindertagesstätten St. Martin, Himmelfeld und Sonnenschein in der Stadt Montabaur an. Darüber hinaus bieten einzelne Kindertagesstätten zusätzlich zur Regelbetreuung auch Plätze für Kinder unter 3 Jahren (U3) an Kleinkinderbetreuung mit an. Ob die für Ihr Kind zuständige Kindertagesstätte über U3-Plätze verfügt erfahren Sie unter der jeweiligen Einrichtung.


Kindergärten bieten die Betreuung von Kindern ab 3 Jahren bis hin zum Schuleintritt (Regelbetreuung) an. Zusätzlich werden dort auch Plätze zur Betreuung von Kindern im Alter von 2-3 Jahren (U2-3) sowie zur Betreuung von Kleinkindern unter 2 Jahren (U2) angeboten. Der Kindergarten wird dann zur Kindertagesstätte.


In Horten können Schulkinder im Alter von 6 Jahren bis zum Alter von 14 Jahren betreut werden. Hortgruppen sind im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur derzeit nicht eingerichtet.
Eine Vielzahl von Schulen in der Verbandsgemeinde Montabaur verfügen jedoch über ein Ganztagsschulangebot -  Schulunterricht,  Mittagessen, Nachmittagsbetreuung - Weitere Informationen zum Ganztagsschulangebot finden Sie unter Schulen.


Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die Kindertagespflege stellt eine verlässliche, qualifizierte und flexibel auf die Bedürfnisse von Familien reagierende Angebotsform neben den Kindertageseinrichtungen dar und ist eine Möglichkeit, den individuellen Rahmenbedingungen und Wünschen von Eltern/Familien entgegenzukommen. Es folgt eine Betreuung in Kleingruppe bei der Tagespflegeperson oder im zu Hause des Kindes. Die Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamt helfen bei der Suche nach einer Tagespflegeperson weiterhelfen. www.westerwaldkreis.de

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Fax (0 26 02) 126 - 150
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