Bahnhofstraße: Gehwege sind nicht zum Parken daSeit der Freigabe der Bahnhofstraße für den motorisierten Verkehr stellt das Ordnungsamt sehr häufig fest, dass Fahrzeuge auf den Gehwegen abgestellt werden. Die Gehwege sind gepflastert und führen auf beiden Straßenseiten durchgängig vom Kreisel Alleestraße bis zur Einmündung Wallstraße. Sind sie teilweise sehr breit, zum Beispiel vor dem Gericht, wo die gepflasterte Fläche einen kleinen Platz bildet. Das Ordnungsamt kontrolliert die Verkehrssituation verstärkt. Bis einschließlich 3. Oktober gibt es noch die „Grüne Karte“ fürs Parken auf dem Gehweg, also eine Verwarnung ohne Verwarngeld. Ab dem 4. Oktober werden Strafzettel verteilt und ein Verwarngeld von mindestens 55,- Euro erhoben. Es stehen entlang der Straße einige Parkbuchten als öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Parken auf dem Gehweg ist untersagt. Die Gehwege in der Bahnhofstraße wurden – wie vorher auch - auf beiden Straßenseiten angelegt und durchgängig gepflastert. Siehe rote Markierung im Bild. (Bild: VG Montabaur / Ordnungsamt) | Kontakt
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