Förderrichtlinien

Zuschüsse helfen bei der Sanierung

Auch Maßnahmen zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz werden gefördert

Ziel der Dorferneuerung und Stadtsanierungs-Maßnahmen der Stadt Montabaur ist es, Orts- und Stadtmitte zu erhalten und zu beleben. Wenn Gebäude saniert und modernen Bedürfnissen angepasst werden, gibt das Raum für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung von Stadtteilen und Kernstadt. Gleichzeitig wird durch höhere Energieeffizienz und Vermeidung von Versiegelung das Klima geschont.

Die finanzielle Unterstützung der Stadt für private Modernisierungs-, Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen soll einen Anreiz für die private Sanierung von älteren Häusern schaffen. In besonderen Fällen kann auch der Abriss eines Gebäudes gefördert werden, wenn das Grundstück an gleicher Stelle mit einem neuen Wohnhaus bebaut wird. Pro Objekt wird 10 % der investierten Summe – auch Eigenleistungen – bis zu einer Zuschusshöhe von maximal 6.500 Euro ausbezahlt. Bei einem selbstgenutzten Gebäude kommen nochmals 500 Euro pro Kind hinzu. Ein analoges Förderprogramm der Verbandsgemeinde ergänzt die Unterstützung der Stadt.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude in den Stadtteilen und in der Altstadt (Fördergebiet siehe Förderrichtlinie, Link unten) vor 1960 – in den übrigen Bereichen der Kernstadt von Montabaur vor 1940 – errichtet wurde. Mindestens 25.000 Euro müssen investiert werden. Gefördert werden auch Maßnahmen zur Entsiegelung und zur Reduzierung des Wasserverbrauchs.

Anträge können an die Verbandsgemeindeverwaltung zu Händen Sandra Lorenz (slorenz@montabaur.de Tel 02602 126 194) eingereicht werden. Bitte nutzen Sie dazu das bereitstehende Antragsformular und nehmen eine Beratung im Vorfeld der Antragstellung wahr.

 

Förderrichtlinie

Antragsformular