Soziales

Gemeinsamkeit stärkt die Gemeinschaft
 


Menschen, die sich in einer Notlage befinden, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können, sind in aller Regel auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen. Diese Hilfe zu leisten, ist die Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist für die Gewährung dieser Hilfen nicht zuständig. In eigener Verantwortung entscheidet die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur lediglich über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wir informieren Sie jedoch gerne über das vielfältige Angebot an Sozialen Hilfen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei:

Uwe Kusber
- Generationen & Soziales -
Telefon (0 26 02) 126 - 318
ukusber@montabaur.de
Claudia Immel
- Generationen & Soziales -
Telefon (0 26 02) 126 - 347
cimmel@montabaur.de
Susanne Roth
- Generationen & Soziales -
Telefon (0 26 02) 126 - 383
sroth@montabaur.de

 
 

Öffnungszeiten

Montag              08.30 – 12.00 Uhr

Dienstag            08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr

Mittwoch            geschlossen

Donnerstag       08.30 – 12.00 Uhr und 16.00 – 17.30 Uhr

Freitag              08.30 – 12.00 Uhr


Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist vielen Menschen unter den Namen „Hartz IV“ oder „Arbeitslosengeld II“ bekannt. Diese soziale Leistung können erwerbsfähige Arbeitsuchende und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen beantragen.

Zuständige Stelle ist das:
JobCenter Westerwald
Bahnallee 17
56410 Montabaur
Telefon (0 26 02) 9 49 12 22
Jobcenter-Westerwaldkreis@jobcenter-ge.de



Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Bei nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen deckt die Sozialhilfe den individuellen Mindestbedarf, um eine Lebensführung auf gesellschaftlich akzeptablem Niveau zu ermöglichen.

Bei Vorliegen anderer Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, werden die erforderlichen Unterstützungsleistungen mit dem Ziel bereitgestellt, dass die betroffenen Personen möglichst unbelastet am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Die Sozialhilfe umfasst folgende Leistungsbereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Hilfe in Einrichtungen


Zuständige Stelle ist die:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Telefon (0 26 02) 124 - 0
kreisverwaltung@westerwaldkreis.de
www.westerwaldkreis.de



Daneben finden Sie ein breit gefächertes Hilfsangebot, das zum Teil im engagierten Ehrenamt von Bürgern für Bürger angeboten wird.

Die folgende Liste enthält einen ersten Überblick:

  • BfW (Berufsförderungswerk)
  • Selbsthilfegruppen