SozialesMenschen,
die sich in einer Notlage befinden, die sie aus eigener Kraft nicht
bewältigen können, sind in aller Regel auf die Hilfe der Gemeinschaft
angewiesen. Diese Hilfe zu leisten, ist die Aufgabe der Grundsicherung
für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
ist für die Gewährung dieser Hilfen nicht zuständig. In eigener
Verantwortung entscheidet die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur lediglich über
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wir informieren Sie
jedoch gerne über das vielfältige Angebot an Sozialen Hilfen. Nähere Informationen erhalten Sie bei:
ÖffnungszeitenMontag 08.30 – 12.00 Uhr Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 16.00 – 17.30 Uhr Freitag 08.30
– 12.00 Uhr Die Grundsicherung für Arbeitssuchende
ist vielen Menschen unter den Namen „Hartz IV“ oder „Arbeitslosengeld
II“ bekannt. Diese soziale Leistung können erwerbsfähige Arbeitsuchende
und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen beantragen. Zuständige Stelle ist das: Aufgabe der Sozialhilfe
ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu
ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Bei nicht
ausreichendem Einkommen und Vermögen deckt die Sozialhilfe den
individuellen Mindestbedarf, um eine Lebensführung auf gesellschaftlich
akzeptablem Niveau zu ermöglichen. Bei
Vorliegen anderer Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Behinderung
oder Pflegebedürftigkeit, werden die erforderlichen
Unterstützungsleistungen mit dem Ziel bereitgestellt, dass die
betroffenen Personen möglichst unbelastet am gesellschaftlichen Leben
teilhaben können. Die Sozialhilfe umfasst folgende Leistungsbereiche:
Daneben finden Sie ein breit gefächertes Hilfsangebot, das zum Teil im engagierten Ehrenamt von Bürgern für Bürger angeboten wird. Die folgende Liste enthält einen ersten Überblick:
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