SatzungenHaushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 Mit dem Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDoppikLG) vom 2. März 2006 wurde in Rheinland-Pfalz ein neues, am kaufmännischen Rechnungswesen orientiertes Gemeindehaushaltsrecht, die sog. Kommunale Doppik, eingeführt. Mit dem Ablauf der gesetzlich festgelegten Übergangsfrist stellte die Stadt Montabaur zum 01.01.2009 ihr Finanzwesen auf das neue Rechnungswesen um. Kern der kommunalen Doppik ist die Bilanz, die den Bestand des Vermögens und dessen Finanzierung nachweist. Außerdem werden periodisiert die Aufwendungen und Erträge im Ergebnishaushalt bzw. der Ergebnisrechnung und die Liquiditätsveränderungen durch Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt bzw. der Finanzrechnung abgebildet. Mit dem vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 werden die Grundzüge des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens berücksichtigt. Die Haushaltssatzung der Stadt Montabaur wurde aufgrund der Restriktionen in Folge der Corona-Pandemie durch den Stadtrat im Rahmen eines elektronischen Umlaufverfahrens beschlossen und am 27.01.2021 der Aufsichtsbehörde gemäß § 97 Abs.2 GemO vorgelegt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 08.02.2021 gegen die Haushaltssatzung keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben. Der Haushaltsplan 2021 gliedert sich nach den Grundzügen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens in einen Ergebnis- und Finanzhaushalt, sowie in vier Budgetbereiche, die Teilhaushalte. Nähere Informationen erhalten Sie im hinterlegten Haushaltsplan, der als PDF-Dokument einsehbar ist und zum Download zur Verfügung steht. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Michael Hainze
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