Stadtsanierung: Mitteilung vom Grundbuchamt

Seit Beginn des neuen Jahres gilt in Montabaur ein neues Programm zur Stadtsanierung. Alle Grundstücke, die im neu definierten Sanierungsgebiet (zur Ansicht des Lageplanes bitte anklicken) liegen, werden mit einem Sanierungsvermerk in Grundbuch belegt. Diesen hat das Grundbuchamt beim Amtsgericht Montabaur jetzt eingetragen und die Eigentümer darüber schriftlich informiert.

Der Sanierungsvermerk bedeutet, dass baulichen Veränderungen an den Gebäuden nur mit Genehmigung der Stadt erfolgen dürfen. Außerdem hat sich die Stadt Montabaur ein Vorkaufsrecht auf alle im Sanierungsgebiet stehenden Gebäude gesichert, falls diese zum Verkauf stehen. Nach Abschluss des Sanierungsprogramms (voraussichtlich im Jahr 2023) werden von allen Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet Ausgleichsbeiträge erhoben. Diese werden vom Gutachterausschuss ermittelt und entsprechen der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung.

Im Gegenzug stehen den Grundstückseigentümern umfangreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung, wenn sie ihre Immobilie modernisieren und damit den Wohn- und Nutzwert nachhaltig steigern. Informationen dazu finden Sie in Kürze auf dieser Homepage.

 

Kontakt bei der Verbandsgemeindeverwaltung:
Projektleiter Stefan Baumgarten
Tel.: 02602 / 126-193,
E-Mail: sbaumgarten@montabaur.de

 


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