Chemische Unkrautbekämpfung wird eingeschränkt

Die Stadt Montabaur wird ab sofort keine chemischen Unkrautvernichtungsmittel mehr auf Straßen, Wegen und Plätzen einsetzen, die gepflastert oder asphaltiert sind. Sie setzt damit die Forderung der rheinlandpfälzischen Umweltministerin Ulrike Höfken um,...




 

... den Einsatz von diesen Produkten im öffentlichen Bereich möglichst vollständig einzustellen. Hintergrund dafür ist, dass diese Substanzen meist den Wirkstoff Glyphosat enthalten, der im Verdacht steht gesundheitsgefährdend zu sein. Auf öffentlichen Flächen, die einen Belag aus Splitt, Kies oder Schotter haben, werden zunächst weiterhin die chemischen Substanzen gegen Unkraut gespritzt bis eine andere Lösung für diese Beläge gefunden ist. Die asphaltierten oder gepflasterten Flächen werden ab sofort mit einer Wildkrautbürste behandelt und in den Randbereichen wird das Unkraut mit einem Gasbrenner abgeflämmt. „Dieser Pflegeaufwand ist deutlich höher als bei der chemischen Unkrautbekämpfung. Die wurde ein- bis zweimal pro Jahr vorgenommen. Bei dem mechanischen Verfahren müsste jede Fläche mindestens monatlich oder noch öfter bearbeitet werden, was der Bauhof nicht immer und überall gewährleisten kann“, erläutert Markus Kuch von der Grünflächenverwaltung der Verbandsgemeinde Montabaur. Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland bittet deshalb die Bürger um Nachsicht, „wenn in Zukunft mehr Grün in den Fugen und Ritzen zu sehen sein wird als bisher.“ Sie erinnert aber daran, dass die Hauseigentümer verpflichtet sind, die Gehwege vor ihren Häusern zu pflegen und von Unkraut frei zu halten. Die neue Regelung betrifft auch die städtischen Friedhöfe. „Diejenigen, die dort ein Grab betreuen, machen wir darauf aufmerksam, dass es zu ihren Aufgaben gehört, die Wege zwischen den Gräbern zu säubern“, so der Hinweis von Markus Kuch.

 

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