Zweite Linde an der Kapelle Allmannshausen muss gefällt werden.

Zweite Linde an der Kapelle Allmannshausen muss gefällt werden

Alle Befürchtungen haben sich nun bestätigt: Nachdem im Jahr 2010 eine der beiden Linden an der Kapelle Allmannshausen gefällt wurde, ...




 

... ist nun die zweite Linde erkrankt und muss gefällt werden. Ein umfängliches Gutachten hat bestätigt: Das Wurzelwerk ist faulig und der Baum hat deshalb seine Standfestigkeit verloren.

Im Jahr 2010 wurde das Neubaugebiet „Kesselwiese“ erschlossen. Dafür musste eine Linksabbiegerspur auf der Straße Allmannshausen angelegt werden. Um Platz für diese Spur zu schaffen, hatte der Stadtrat sich nach langen Diskussionen und zähem Ringen dazu entschlossen, die auf der Straßenseite stehende Linde fällen zu lassen. Schon damals war klar, dass bei aller Vorsicht die bevorstehenden Baumaßnahmen zu einer Beschädigung der verbleibenden Linde führen könnten.

Nähere Informationen: Vorgeschichte

Aus diesem Grunde wurde diese Linde in den vergangenen Jahren immer wieder genau in Augenschein genommen um Veränderungen erkennen zu können. Im Frühjahr 2014 waren die Anzeichen für eine Schädigung für die Experten der Stadt Montabaur so deutlich sichtbar, dass auf ihr Anraten hin ein Sachverständigenbüro mit der Begutachtung der Linde beauftragt wurde.

Das vorliegende Gutachten stellt fest, dass die Vitalität der Linde deutlich eingeschränkt ist. Die Begutachtung ergab weiter, dass ein Wurzelanlauf der Linde morsch ist. Aufgrund dieser Symptome sah der Gutachter die Standsicherheit des Baumes gefährdet und veranlasste einen so genannten „Zugversuch“, mit dem geprüft werden kann, ob der Baum noch den erforderlichen Windlasten standhalten kann. Das Ergebnis: Der Gutachter stellt fest, dass die Standsicherheit des Baumes als nicht mehr gegeben ist, und empfiehlt daher dringend die Fällung der Linde.

Hier können Sie die vollständigen Informationen einsehen: Gutachten (PDF-Datei 3,49 MB)

Zurzeit steht noch die Abstimmung der Maßnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde aus. Dabei werden die artenschutzrechtlichen Belange sowie der erforderliche Ersatzpflanzungsbedarf festgelegt.

Linde 


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